von BestLife Fitness GmbH (nachfolgend „BestLife genannt)
Stand 12.03.2025
1. Sie als Vertragspartner bzw. der von Ihnen benannte Nutzer (beide nachfolgend als „Nutzer“ bezeichnet) können die Leistungen von BestLife im vereinbarten Umfang ab Abschluss des Vertrages nutzen. Der Abschluss des Vertrages setzt unter anderem voraus, dass der Nutzer einen festen Wohnsitz innerhalb Deutschlands sowie eine deutsche Kontoverbindung hat. Vor Annahme Ihres Antrags durch BestLife stellt dieser nur das Angebot des Nutzers auf Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages dar, an welches der Nutzer 2 Wochen lang gebunden ist. Ihr Angebot gilt als angenommen, wenn BestLife Ihnen gegenüber die Annahme nicht binnen einer Frist von 2 Wochen ab Eingang Ihres Antrags in Textform ablehnt, wobei die Ablehnungserklärung innerhalb der Frist Ihnen zugegangen sein muss.
2. Sie erwerben die benötigte Mitgliedskarte mit Zahlung der einmaligen Verwaltungs- und Kartengebühr von € 29,90. Im Falle eines vom Nutzer verschuldeten Verlustes oder verschuldeten Defekts der Karte, zahlt der Nutzer für eine neue Mitgliedskarte jeweils € 19,90. Sofern der Nutzer nachweist, dass durch den Defekt oder Verlust der Karte kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, schuldet der Nutzer nur den geringeren, von Ihnen nachgewiesenen Schaden.
Die Nutzung der Karte und die Inanspruchnahme der mit Ihnen vereinbarten Leistungen (Nutzung unserer Einrichtung + Extra-Leistungen) in unserem Studio ist nur dem vertraglichen Nutzer höchstpersönlich gestattet. Für die angebotene Trainingsbetreuung und die angebotenen Kurse wird kein Entgelt verlangt, im Gegenzug hat der Nutzer auch keinen Anspruch auf diese kostenlos und freiwillig erbrachten Leistungen. Ein Aus- oder Wegfall dieser kostenlos und freiwillig erbrachten Leistungen rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung. Ein Probetraining kann nur nach vorhergehender Terminvereinbarung oder Genehmigung durch BestLife stattfinden. Nichtmitglieder haben nur mit Einverständnis von BestLife Zutritt zum Studio. Die Weitergabe der Karte an Dritte ist nicht gestattet. Die schuldhafte Verletzung dieser Pflicht berechtigt BestLife zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Installierte Kameras in unserem Studio dienen der Sicherheit und Kontrolle der rechtmäßigen Nutzung durch den vertraglichen Nutzer. Kameraüberwachte Bereiche des Studios sind entsprechend gekennzeichnet.
3. BestLife ist unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Nutzers berechtigt, die Öffnungszeiten des Studios in für den Vertragspartner zumutbarer Weise neu festzulegen.
4. Der Nutzer ist verpflichtet, die im Studio aushängende Hausordnung einzuhalten. Diese ist Vertragsbestandteil. Auf Wunsch erhält der Nutzer die Hausordnung ausgehändigt. Die Mitarbeiter von BestLife sind in begründeten Fällen befugt, dem Nutzer gegenüber Weisungen zu erteilen, um das Hausrecht von BestLife und insbesondere die Regeln der Hausordnung durchzusetzen. Sollte der Nutzer den berechtigten Anweisungen der Mitarbeiter schuldhaft nicht Folge leisten, ist BestLife berechtigt den Nutzer abzumahnen und/oder diesen ein Hausverbot zu erteilen. Bei schweren und/oder wiederholten schuldhaften Zuwiderhandlungen des Nutzers kann der Vertrag aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Hieraus kann sich gegenüber dem Nutzer ein Schadensersatzanspruch ergeben. Sofern der Nutzer nachweist, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, schuldet er nur den geringeren nachgewiesenen Schadensersatz.
5. Wenn der Nutzer einen Vertrag mit einer festen Grundlaufzeit abgeschlossen hat, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Grund- und Anschlusslaufzeit automatisch und unbefristet um jeweils 1 Monat, es sei denn, der Nutzer kündigt den Vertrag in Textform mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Grund- oder Anschlusslaufzeit. Für eine fristgerechte Kündigung ist das Datum des Zugangs bei BestLife maßgeblich. Der Nachweis für den rechtzeitigen Zugang der Kündigung obliegt dem Nutzer. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Sollte dem Nutzer aus Kulanz bei Mitgliedschaftsabschluss ein außerordentliches Rücktrittsrecht in Textform eingeräumt wurden sein, kann der Nutzer in der dort vereinbarten Frist hiervon Gebrauch machen. Der Rücktritt muss in Textform erfolgen. Der Nachweis für den rechtzeitigen Zugang des Rücktrittes obliegt dem Nutzer.
6. BestLife gewährt bei Zubuchung der Pausen-Option nach Vorlage eines ärztlichen Attestes, eines Schwangerschaftsnachweises oder einer Bestätigung des Arbeitgebers über einen beruflich bedingten Auslandsaufenthalt eine kostenfreie Ruhezeit von bis zu zwei Monaten. Die Ruhemonate werden an die Vertragslaufzeit angehängt, die daraus resultierenden Mitgliedsbeiträge werden dann fällig. Während der Ruhezeit besteht keine Trainingsmöglichkeit. Eine Beendigung der Ruhezeit durch den Nutzer ist jederzeit möglich. BestLife gewährt ohne Angabe von Gründen eine kostenpflichtige Ruhezeit laut Antrag bis maximal 8 Wochen im Kalenderjahr. Es maximal 8 Wochen am Stück als Ruhezeit in Anspruch genommen werden, wenn diese mit einer Frist von 14 Tagen vor dem gewünschten Ruhezeitbeginn beantragt wurden. Für die Dauer der Ruhezeit ist der Nutzer von den Zahlungen der im Ruhezeitraum fälligen Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen im Studio nicht in Anspruch nehmen. Im Falle einer Ruhezeit sowie bei Bonuszeiten (z.B. aufgrund von Aktionen, Empfehlungswerbung usw.) verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Ruhe- oder Bonuszeit auf einen entsprechend Seite 3 von 5 späteren Zeitpunkt. Eine Beendigung der Ruhezeit durch den Nutzer ist jederzeit möglich.
7. Dem Nutzer wird empfohlen jede bei Beginn der Mitgliedschaft bekannte oder sich während der Mitgliedschaft ergebende gesundheitliche Einschränkung, welche den Nutzer bei der Nutzung der vereinbarten Leistungen gesundheitlich gefährden könnte, BestLife unverzüglich in Textform mitzuteilen. Vom Nutzer bekannte und BestLife nicht mitgeteilte gesundheitliche Einschränken entbinden BestLife von sich hieraus resultierenden Schadensersatzansprüchen. Eine Erkrankung des Nutzers berechtigt den Nutz-er nur dann zur außerordentlichen Kündigung, wenn der Nutzer durch ein ärztliches Attest nachweist, dass er dauerhaft die vertraglichen Leistungen nicht mehr nutzen kann.
8. Der Monatsbeitrag für jeden Mitgliedsmonat (Mitgliedsbeitrag) ist im Voraus zu entrichten. Er wird monatlich fällig. Dies gilt auch dann, wenn der Nutzer die Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Der Mitgliedsbeitrag wird per SEPA- Lastschriftmandat eingezogen. Wird eine berechtigte Lastschrift nicht eingelöst oder wegen Widerspruchs des Nutzers zurückbelastet und hat der Nutzer dies zu vertreten, ist BestLife berechtigt, vom SEPA-Lastschriftverfahren zurückzutreten und Ersatz der durch die Nichteinlösung bzw. Rückbelastung entstehenden Kosten zuzüglich einer Bearbeitungspauschale von Euro 8,- zu verlangen. Sofern der Nutzer nachweist, dass kein oder ein geringerer Schaden als berechnet entstanden ist, schuldet er nur den geringeren nachgewiesenen Schadensersatz. Solange der Nutzer im Zahlungsverzug ist, ist BestLife berechtigt, den Nutzer von der Nutzung der vereinbarten Leistungen auszuschließen. Wenn der Nutzer mit mindestens 2 berechtigten Lastschriften, die nicht eingelöst oder wegen Widerspruch des Nutzers zurückbelastet wurden, in Verzug kommt, kann BestLife den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. In diesem Fall ist der Nutzer zum Schadensersatz verpflichtet. Der Schadensersatz umfasst die Mitgliedsbeiträge bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin, abzüglich ersparter Aufwendungen bei BestLife. Sofern der Nutzer nachweist, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, schuldet er nur den geringeren nachgewiesenen Schadensersatz. BestLife ist berechtigt, die Kosten der vertraglichen Leistungen einmal im Kalenderjahr anzupassen. Die Anpassung gilt ab dem 1. des übernächsten Monats, der dem Monat der Anpassungsmitteilung folgt. Der Teilnehmer wird durch BestLife in Textform über die Anpassung in Kenntnis gesetzt. Sollte die Anpassung eine Preiserhöhung zur Folge haben, ist der Nutzer zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt. Die Kündigung muss innerhalb von 2 Wochen ab Zugang des Schreibens oder der E- Mail über die Preiserhöhung beim Nutzer, in Textform auf den Weg gebracht werden. Für eine fristgerechte postalische Kündigung ist das Datum des Poststempels und bei der persönlichen Übergabe im Studio das Datum des Studioeingangsstempels maßgeblich.
Der Vertrag endet hiernach mit Wirkung zum Zeitpunkt der Anpassung. Ausgenommen hiervon ist die bereits vertraglich vereinbarte Erhöhung laut Mitgliedschaftsantrag. Diese kann zu den vereinbarten Zeitpunkten fällig werden und dient der Qualitätssicherung sowie dem Ausgleich von steigenden Energiekosten und dem Inflationsausgleich.
9. Das Startpaket und die Verwaltungs- und Kartengebühr wird als Einmalzahlung bei Vertragsabschluss fällig und wird zusammen mit dem ersten Monatsbeitrag eingezogen. Das Startpaket in Höhe von € 99.- kann aktionsbedingt reduziert sein oder komplett entfallen. Die halbjährliche Abbuchung für Körperanaylse + Re-Check in Höhe von 19,90 € wir erstmalig mit der zweiten Abbuchung und anschließend alle 6 Monate fällig.
10. Falls der Nutzer eine Prepaid Mitgliedschaft für eine bestimmte feste Grundlaufzeit abgeschlossen hat, sind sämtliche für die Grundlaufzeit geschuldeten Gebühren bei Vertragsschluss im Voraus bar zu zahlen. Sollten der Nutzer seine Prepaid Mitgliedschaft nicht in Textform mit einer Frist von einem Monat zum Ende der vereinbarten Grundlaufzeit kündigen, verlängert sich die Mitgliedschaft wie in Ziffer 5 geregelt. Die Mitgliedschaft wird dann automatisch auf eine monatliche Beitragszahlung gemäß Ziffer 8 umgestellt.
11. Gegen Vorlage eines gültigen Nachweises über die Berechtigung zur Inanspruchnahme, gewährt BestLife dem Nutzer eine Firmen-Fitness Mitgliedschaft zu den mit dem Arbeitgeber des Nutzers vereinbarten Mitarbeiterkonditionen. Bei Wegfall der Berechtigungsvoraussetzungen entfallen die Mitarbeiterkonditionen automatisch und die FirmenFitness Mitgliedschaft wird auf eine reguläre Mitgliedschaft umgestellt.
12. Dem Nutzer ist es untersagt, jede Art von Gegenständen, Mitteln, Stoffen etc. in das Studio mitzubringen, welche geeignet sind, sich selbst, die anderen Nutzer oder das Personal zu gefährden / verletzen oder Gegenstände zu beschädigen. BestLife stellt dem Nutzer während seines Aufenthaltes im Studio einen abschließbaren Spind zur Verfügung. Sollte der Nutzer den Spind nach Verlassen des Studios nicht geräumt und geöffnet zurücklassen, ist BestLife berechtigt, den Spind auf Kosten des Nutzers zu öffnen. BestLife haftet für Schäden (auch wegen Verlust von Gegenständen des Nutzers) nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Beschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Nutzers, bei Übernahme einer Garantie sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht bzw. eine Pflicht deren Verletzung solche Rechte des Nutzers einschränkt, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch Seite 5 von 5 auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Nutzers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
13. BestLife erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Informationen, die BestLife unmittelbar vom Nutzer oder über die Nutzung ihrer Einrichtungen erhält. BestLife nutzt diese Informationen über den Nutzer des Vertrages, um die Kundenbeziehung mit dem Nutzer zu gestalten und um dem Nutzer eigene oder fremde Produkte und Services anzubieten. Zugang zu den gespeicherten Daten haben, soweit gesetzlich zulässig, BestLife, mit ihr verbundene und mit der Vertragsdurchführung beauftragte Unternehmen. Eine hierüber hinausgehende Übermittlung an Dritte findet nicht statt. Änderungen der Anschrift, des Namens, der Bankverbindung oder weiteren vertragsrelevanten Daten (z.B. Ermäßigungs- oder Sonderberechtigungsvoraussetzungen) sind BestLife unmittelbar mitzuteilen. Alle Schriftstücke können dem Nutzer an seine letzte von ihm mitgeteilte Adresse zugestellt werden, auch wenn diese nicht mehr aktuell ist. Diese Schriftstücke gelten gegenüber dem Nutzer als zugegangen. Dies gilt insbesondere auch für Kündigungen.
14. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen zu dem Vertrag sind nur wirksam, wenn sie in Textform vereinbart sind.
BestLife Fitness GmbH - Bergstraße 12 - 97204 Höchberg – Geschäftsführerin: Lisa Melanie Witte Sitz der Gesellschaft: Höchberg - Amtsgericht Würzburg – HRB 17391 - USt-IdNr. DE308307323 - Gläubiger-ID: DE17ZZZ00001934134